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Projekte

Betrieb im regulierten Umfeld

Zeitraum
seit Oktober 2018
Unsere Rolle
Applikationsbetreuung und Weiterentwicklung
Themen
Applikationsbetreuung, DORA, Compliance

Ausgangslage

Seit 2018 betreuen wir Fachanwendungen von Union Investment im laufenden Betrieb. Union Investment unterliegt der Aufsicht der BaFin – entsprechend hoch sind die Anforderungen an jeden, der an diesen Anwendungen arbeitet: an Verlässlichkeit, an Sicherheit und daran, dass sich jeder Schritt nachvollziehen lässt.

2024 haben wir sechs Fachanwendungen im laufenden Betrieb betreut, darunter ein Reporting für Drittkunden und Wirtschaftsprüfer und die Berechnung anlegerindividueller steuerlicher Kennzahlen nach dem Investmentsteuerreformgesetz.

Laufender Betrieb: Überwachung, Statusmeldungen und Server

Lösung: was der Betrieb umfasst

  • Incident-Management – als Incident-Operator und Incident-Expert stellen wir den Produktivbetrieb schnellstmöglich wieder her, bei Bedarf zunächst über einen Workaround. Ursachenanalyse und dauerhafte Lösung folgen.
  • Problem-Management – als Problem-Expert analysieren wir wiederkehrende Sachverhalte bis zur Ursache und legen qualifizierte, im Aufwand bewertete Lösungsalternativen vor.
  • Change- sowie Test-, Release- und Deployment-Management – jede Änderung durchläuft den vereinbarten Prozess.
  • Automatisierung wiederkehrender Abläufe – manuelle Routinetätigkeiten im Betrieb lösen wir schrittweise durch automatisierte ab.
  • Benutzerunterstützung – direkte Hilfe für die Anwenderinnen und Anwender im Fachbereich.

Verbindliche Vereinbarungen

Erreichbarkeit, Reaktions- und Bearbeitungszeiten sind vertraglich vereinbart und nach der Priorität einer Meldung gestaffelt. Anfragen und Störungen nehmen wir über das Ticketsystem des Kunden und zusätzlich per E-Mail entgegen.

Anforderungen, die zum Alltag gehören

In einem beaufsichtigten Umfeld genügt es nicht, dass eine Anwendung funktioniert. Es muss auch belegbar sein, dass und wie sie funktioniert. Für unsere Arbeit heißt das konkret:

  • DORA. Als IKT-Drittdienstleister im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2554 arbeiten wir unter Verträgen, die die dort vorgesehenen Regelungen enthalten – unter anderem zu Informations-, Zugangs- und Prüfrechten, zur Unterstützung bei IKT-Vorfällen und zu Ausstiegsstrategien.
  • Verbindliche Lieferantenvorgaben. Wir halten die Vorgaben unseres Kunden zu IT-Sicherheit, Zutritt, Netzwerkzugang und Systemzugriff ebenso ein wie die Regeln für Test-, Release- und Deployment-Management.
  • Bankgeheimnis und Datenschutz. Informationen, die wir im Rahmen unserer Arbeit erhalten, unterliegen einer vertraglichen Geheimhaltung, die über das Vertragsende hinaus gilt.
  • Dokumentation als Teil der Leistung. Anwender-, System- und Betriebsdokumentation gehören zu jeder Lieferung. Jede Anwendung ist so dokumentiert, dass sachkundige Dritte sie nachvollziehen können.
  • Nachweisbare Integrität. Anwendungen lassen erkennen, ob sie versehentlich geändert oder absichtlich manipuliert wurden. Wo die Systemleistung kritisch ist, testen wir unter Lastszenarien und dokumentieren die Ergebnisse.
  • Leistungsort Deutschland. Unsere Leistungen erbringen wir in Deutschland.

Diese Anforderungen sind für uns selbstverständlicher Teil der Arbeit. Dass wir seit 2018 in denselben Systemen tätig sind, verdanken wir nicht zuletzt dieser Sorgfalt.

Unser Anteil

Betreuung der Anwendungen über den gesamten Lebenszyklus: Ticketbearbeitung und -dokumentation, Beratung zum Wartungs- und Pflegegegenstand sowie die Weiterentwicklung der betreuten Anwendungen aus dem Betrieb heraus.

Ergebnis

Die Betreuung wird seit 2019 jedes Jahr neu beauftragt, und ihr Umfang ist von einer auf sechs Anwendungen gewachsen.

Kontakt

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Sebastian Niepel, enes10
Sebastian Niepel
Geschäftsführer / Softwarearchitekt
Antwort in der Regel am nächsten Werktag.